Service / Für HTL-Schüler / Abendschule - HTL RIED

INFORMATIONEN FÜR ABENDSCHÜLER

SCHÜLERVERTRETER

Norbert Feichtinger


KOLLOQUIENREGELUNG

Falls Sie ein Semester in einem oder mehreren Fächern negativ abschließen, können Sie die Ausbildung grundsätzlich fortsetzen, müssen jedoch im Rahmen von Semesterprüfungen („Kolloquien“) später nachweisen, dass Sie den Stoff aufgeholt haben.

(Theoretisch könnten Sie anstatt eines Kolloquiums das Modul zur Gänze noch einmal besuchen und positiv absolvieren. An der HTL RIED ist dies allerdings aus stundenplantechnischen und organisatorischen Gründen nicht möglich bzw. unrealistisch, da nur alle 2 Jahre ein Lehrgang startet.)

  • In jedem negativ beurteilten Fach müssen Sie im darauffolgenden Semester mindestens einmal zum Kolloquium antreten. Andernfalls scheiden Sie aus der Ausbildung aus.
  • Spätestens 1 Woche vor Antritt ist das Kolloquium mit der prüfenden Lehrkraft mittels Kolloquiumsantrag zu vereinbaren. Bringen Sie dazu das ausgefüllte Formular mit.
  • Ein unentschuldigtes Nichtantreten zu einem Kolloquium gilt als vertaner Versuch.
  • Sie scheiden automatisch aus der Ausbildung aus, wenn Sie auch beim 3. Antritt zu einem Kolloquium dieses nicht bestehen.
  • Ein Antreten zur abschließenden Reifeprüfung ist nur möglich, wenn Sie am Ende des 8. Semesters alle Ausbildungsmodule positiv absolviert haben.


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